beA ist Pflicht
Wir beAntworten Ihre Fragen
beA ist Pflicht zum
01.01.2022
Die Kommunikation über beA zwischen Kanzleien und den Gerichten ist so aktuell wie nie und ist zum 1. Januar 2022 zur Pflicht geworden. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Vorteile und unser Schulungsangebot.
beA ist Pflicht
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beA ist Pflicht seit
01.01.2022
Die Kommunikation über beA zwischen Kanzleien und den Gerichten ist so aktuell wie nie und ist zum 1. Januar 2022 zur Pflicht geworden. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Vorteile und unser Schulungsangebot.
beA-Schulungen
Flexible Modelle
Damit Sie flexibel und souverän arbeiten können, bieten wir Ihnen in den nächsten Monaten vermehrt beA-Schulungen in unserem Online-Schulungsportal an. Gerne werden wir mit Ihnen aktuelle Punkte und Fragen rund um beA klären und beantworten.
Aufzeichnungen
Kurzerläuterungen zum Thema beA als Aufzeichnung.
Online-Seminare
Schulungstermine und Themen zum Thema beA.
Workshops
Es besteht die Möglichkeit zur Online-Teilnahme.
Ihre Vorteile
Damit Sie flexibel und souverän arbeiten können, bieten wir Ihnen in den nächsten Monaten vermehrt beA-Schulungen in unserem Online-Schulungsportal an. Gerne werden wir mit Ihnen aktuelle Punkte und Fragen rund um beA klären und beantworten.
Innerhalb von RA-MICRO kann beA für den Versand von elektronischen Empfangsbekenntnissen sowie den Zwangsvollstreckungsauftrag und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genutzt werden.
Dokumente können elektronisch innerhalb der Kanzlei mit Verfügungen/Notizen an den ausführenden Mitarbeiter versandt werden
= kein Papier mehr notwendig
Kein Ausdruck von Schriftsätzen/Abschriften sowie der Anlagen mehr notwendig
Signieren (unterschreiben) ist mit der
beA-Signaturkarte einfach elektronisch möglich
Versand durch Mitarbeiter mit Softwarezertifikat oder beA-Mitarbeiterkarte
Kein Ausdruck von Schriftsätzen/Abschriften sowie der Anlagen mehr notwendig
Signieren (unterschreiben) ist mit der
beA-Signaturkarte einfach elektronisch möglich
Versand durch Mitarbeiter mit Softwarezertifikat oder beA-Mitarbeiterkarte
Innerhalb von RA-MICRO kann beA für den Versand von elektronischen Empfangsbekenntnissen sowie den Zwangsvollstreckungsauftrag und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genutzt werden.
Dokumente können elektronisch innerhalb der Kanzlei mit Verfügungen/Notizen an den ausführenden Mitarbeiter versandt werden
= kein Papier mehr notwendig
Sie haben Fragen zur beA-Schnittstelle in RA-MICRO, zu aktuellen Treibern oder benötigen Hilfe bei der Einrichtung von beA Karten und Zertifikaten?
Dann stehen Ihnen gerne unter 02204 / 98920 oder unter info@ra-micro-koeln.de zur Verfügung.