beA
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beA ist Pflicht

Wir beAntworten Ihre Fragen

beA ist Pflicht zum

01.01.2022

Die Kommunikation über beA zwischen Kanzleien und den Gerichten ist so aktuell wie nie und ist zum 1. Januar 2022 zur Pflicht geworden. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Vorteile und unser Schulungsangebot.

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beA ist Pflicht seit

01.01.2022

Die Kommunikation über beA zwischen Kanzleien und den Gerichten ist so aktuell wie nie und ist zum 1. Januar 2022 zur Pflicht geworden. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Vorteile und unser Schulungsangebot.

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beA-Schulungen

Flexible Modelle

Damit Sie flexibel und souverän arbeiten können, bieten wir Ihnen in den nächsten Monaten vermehrt beA-Schulungen in unserem Online-Schulungsportal an. Gerne werden wir mit Ihnen aktuelle Punkte und Fragen rund um beA klären und beantworten.

beA Aufzeichnungen

Aufzeichnungen

Kurzerläuterungen zum Thema beA als Aufzeichnung.

Online-Seminare

Schulungstermine und Themen zum Thema beA.

Workshops

Es besteht die Möglichkeit zur Online-Teilnahme.

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Ihre Vorteile

Damit Sie flexibel und souverän arbeiten können, bieten wir Ihnen in den nächsten Monaten vermehrt beA-Schulungen in unserem Online-Schulungsportal an. Gerne werden wir mit Ihnen aktuelle Punkte und Fragen rund um beA klären und beantworten.

Innerhalb von RA-MICRO kann beA für den Versand von elektronischen Empfangsbekenntnissen sowie den Zwangsvollstreckungsauftrag und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genutzt werden.

Dokumente können elektronisch innerhalb der Kanzlei mit Verfügungen/Notizen an den ausführenden Mitarbeiter versandt werden
= kein Papier mehr notwendig

Kein Ausdruck von Schriftsätzen/Abschriften sowie der Anlagen mehr notwendig

Signieren (unterschreiben) ist mit der
beA-Signaturkarte einfach elektronisch möglich

Versand durch Mitarbeiter mit Softwarezertifikat oder beA-Mitarbeiterkarte

Kein Ausdruck von Schriftsätzen/Abschriften sowie der Anlagen mehr notwendig

Signieren (unterschreiben) ist mit der
beA-Signaturkarte einfach elektronisch möglich

Versand durch Mitarbeiter mit Softwarezertifikat oder beA-Mitarbeiterkarte

Innerhalb von RA-MICRO kann beA für den Versand von elektronischen Empfangsbekenntnissen sowie den Zwangsvollstreckungsauftrag und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genutzt werden.

Dokumente können elektronisch innerhalb der Kanzlei mit Verfügungen/Notizen an den ausführenden Mitarbeiter versandt werden
= kein Papier mehr notwendig

Sie haben Fragen zur beA-Schnittstelle in RA-MICRO, zu aktuellen Treibern oder benötigen Hilfe bei der Einrichtung von beA Karten und Zertifikaten?

Dann stehen Ihnen gerne unter 02204 / 98920 oder unter info@ra-micro-koeln.de zur Verfügung.

Kontakt & Informationen anfordern

Sie möchten mehr Informationen über die Kanzleisoftware von RA-MICRO oder die vCloud erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne:

Telefon: +49 (0) 2204 / 98 92 0
E-Mail info@ra-micro-koeln.de

 
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