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beA mit RA-MICRO – Informationen und Schulungen

Wichtige Unterstützung für Ihre Kanzlei

beA-Titelbild

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Kommunikation über beA zwischen Kanzleien und den Gerichten ist so aktuell wie nie und ist seit 1. Januar 2022 Pflicht.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Vorteile:
  • kein Ausdruck von Schriftsätzen/Abschriften sowie der Anlagen mehr notwendig
  • innerhalb von RA-MICRO kann beA für den Versand an Behörden/Gericht sowie alle Rechtsanwälte in Deutschland, das elektronische Mahnverfahren, die Beantwortung von elektronischen Empfangsbekenntnissen sowie den Zwangsvollstreckungsauftrag und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genutzt werden
  • Signieren (unterschreiben) elektronisch möglich mit beA-Signaturkarte
  • Versand durch Mitarbeiter mit Softwarezertifikat oder beA-Mitarbeiterkarte
  • Dokumente können elektronisch innerhalb der Kanzlei mit Verfügungen/Notizen an den ausführenden Mitarbeiter versandt werden = kein Papier mehr notwendig

Damit Sie flexibel und souverän arbeiten können, bieten wir Ihnen aktuell für die nächsten Monate vermehrt beA-Schulungen und Lernvideos in unserem Online Schulungsportal an. Gerne werden wir mit Ihnen aktuelle Punkte und Fragen rund um beA klären und beantworten.

Sie haben Fragen zur beA-Schnittstelle in RA-MICRO, zu aktuellen Treibern oder benötigen Hilfe bei der Einrichtung von beA Karten und Zertifikaten? Dann stehen wir Ihnen gerne unter der Te. 02204/98920 oder unter info@ra-micro-koeln.de zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen?

Bei Fragen zu beA beraten wir Sie und Ihre Kanzlei gerne. Nutzen Sie unser Kontaktformular für die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs.

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Kontakt & Informationen anfordern

Sie möchten mehr Informationen über die Kanzleisoftware von RA-MICRO oder die vCloud erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne:

Telefon: +49 (0) 2204 / 98 92 0
E-Mail info@ra-micro-koeln.de

 
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