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Mehrwertsteuer-Senkung in RA-MICRO

Herausforderungen und Fragen sicher klären

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

am 28. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen, das sogenannte „Corona-Steuerhilfegesetz“, beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht temporär die Senkung der MwSt. von 19 % auf 16 % bzw. des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 % vor.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, in diesem Zusammenhang auftauchende Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten oder auch Auslegungsprobleme (z. B. in Bezug auf Leistungszeitpunkt vs. Abrechnungszeitraum) bei Ihren Zahlungsvorgängen in RA-MICRO zügig, problemlos und sicher lösen zu können. Hierzu bieten wir Ihnen zeitnah unsere RA-MICRO MwSt.-Seminare online an und klären u. a. Fragen wie

  • welche Einstellungen sind zwingend in RAM vorzunehmen, welche Arbeiten müssen dabei händisch ausgeführt werden?
  • wie können Rechnungen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen erstellt werden und was ist dabei unbedingt zu beachten?
  • wann genau sind Rechnungen nach dem 01. Juli 2020 mit 16 % und wann ggf. noch mit 19 % Mehrwertsteuer zu erstellen?
  • wie werden Vorschüsse, die mit 19 % bereits in der Kanzlei versteuert wurden, in einer Rechnung die mit 16 % erstellt wird verrechnet?
  • was ist zwingend bei Dauerschuldverhältnissen, z. B. mit den Dienstleistern der Kanzlei zu beachten?
  • wann ist die Abgrenzung Leistungszeit/Rechnungserstellung ggf. wichtig?

Sie haben Fragen?

Dann stehen Ihnen Fr. Böhmer und Hr. Theijse gerne unter 02204 / 98920 oder unter info@ra-micro-koeln.de zur Verfügung.

Kontakt & Informationen anfordern

Sie möchten mehr Informationen über die Kanzleisoftware von RA-MICRO oder die vCloud erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne:

Telefon: +49 (0) 2204 / 98 92 0
E-Mail info@ra-micro-koeln.de

 
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