Mehrwertsteuer-Senkung in RA-MICRO
Herausforderungen und Fragen sicher klären
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
am 28. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen, das sogenannte „Corona-Steuerhilfegesetz“, beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht temporär die Senkung der MwSt. von 19 % auf 16 % bzw. des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 % vor.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, in diesem Zusammenhang auftauchende Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten oder auch Auslegungsprobleme (z. B. in Bezug auf Leistungszeitpunkt vs. Abrechnungszeitraum) bei Ihren Zahlungsvorgängen in RA-MICRO zügig, problemlos und sicher lösen zu können. Hierzu bieten wir Ihnen zeitnah unsere RA-MICRO MwSt.-Seminare online an und klären u. a. Fragen wie
- welche Einstellungen sind zwingend in RAM vorzunehmen, welche Arbeiten müssen dabei händisch ausgeführt werden?
- wie können Rechnungen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen erstellt werden und was ist dabei unbedingt zu beachten?
- wann genau sind Rechnungen nach dem 01. Juli 2020 mit 16 % und wann ggf. noch mit 19 % Mehrwertsteuer zu erstellen?
- wie werden Vorschüsse, die mit 19 % bereits in der Kanzlei versteuert wurden, in einer Rechnung die mit 16 % erstellt wird verrechnet?
- was ist zwingend bei Dauerschuldverhältnissen, z. B. mit den Dienstleistern der Kanzlei zu beachten?
- wann ist die Abgrenzung Leistungszeit/Rechnungserstellung ggf. wichtig?
Sie haben Fragen?
Dann stehen Ihnen Fr. Böhmer und Hr. Theijse gerne unter 02204 / 98920 oder unter info@ra-micro-koeln.de zur Verfügung.