Logo Hütchen transparent

Registrierungspflicht für GwG-Verpflichtete ab 01.01.2024

Zum Jahreswechsel wird für Personen, die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen, eine Pflicht zur Registrierung im elektronischen Meldesystem „goAML Web“ (Anti-Money Laundering System) eingeführt.

Ab dem 01. Januar 2024 müssen Personen gemäß § 2 GwG, unabhängig von dem Einreichen von Verdachtsmeldungen gemäß § 45 Abs. 1 GwG i.V.m. § 59 Abs. 6 GwG im „goAML Web“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert sein. Jeder, der dieser Verpflichtung unterliegt, muss sich separat registrieren, unabhängig davon, ob die Organisation bereits registriert ist. Im Laufe des Jahres 2025 wird diese Registrierungspflicht auch mit Geldbußen belegt werden.

Auf der Website des Zolls (FIU) sowie auf der verlinkten Seite zum Meldesystem „goAML“ sind weitere Informationen verfügbar. Ebenfalls zu diesem Thema informiert eine Neuigkeitenmitteilung der RAK Berlin.

RA-MICRO bietet Unterstützung bei der Überprüfung des GwG in der Kanzleisoftware, was zum Beispiel die Dokumentation des GwG in Akten oder Adressen umfasst. Mithilfe der neuen RA-MICRO Ausweisscan-Funktion bietet sich allerdings auch die Möglichkeit der Identitätsprüfung und Dokumentation von Ausweisdokumenten.