
Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025

Liebe RA-MICRO-Kunden,
das neue Jahr bringt wie so oft Veränderungen. Bereiten Sie sich vor und profitieren Sie von den Vorteilen der Digitalisierung, bei denen wir Sie selbstverständlich unterstützen.
Zu den wichtigsten Änderungen ab 01.01.2025 für Sie, zählt die E-Rechnung. Dazu liegt mit der Januar Version von RA-MICRO bereits die notwendige Anpassung in unserer Software vor.
Als elektronische Rechnung (E-Rechnung) gilt seit diesem Zeitpunkt nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt.
Achtung: Die Verpflichtung, eine E-Rechnung zu empfangen und zu erstellen, betrifft ebenfalls die Leistungen Ihrer Kanzlei (Bedingung: B2B & Inland).
Eine weitere, aktuelle Änderung: Rechnungen, welche per E-Mail oder einem anderen elektronischen Format verschickt werden, sind gültig, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.
Sie wollen alle Vorteile und Freiheiten beim Workflow Ihres Kanzlei-Alltags nutzen?
Sie sind besorgt, die neuen Auflagen bisher nicht zu erfüllen?
Nehmen sie an unserem Kompakt-Webinar „E-RECHUNG“ teil!
- 4. Februar 2025 | Start: 10:00 Uhr | Dauer: 1.5 Stunden
- 12. Februar 2025 | Start: 14:00 Uhr | Dauer: 1.5 Stunden
- 25. Februar 2025 | Start: 10:00 Uhr | Dauer: 1.5 Stunden
Inhalt:
- Rechtliche Voraussetzungen und Übergangsvorschriften
- Voraussetzungen/Einstellungen zum Empfang und Verarbeitung von E-Eingangsrechnungen innerhalb von RA-MICRO
- Voraussetzungen/Einstellungen zum Versand von E-Ausgangsrechnungen innerhalb von RA-MICRO
- Empfang und Verarbeitung von E-Eingangsrechnungen in RA-MICRO
- Erstellung und Versand von E-Ausgangsrechnungen in RA-MICRO
- Fragerunde
Preis: 199,– €
zzgl. MwSt.