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KI-Chatbots: Warum falsche KI-Aussagen zur Verantwortung des Betreibers werden

Ein Chatbot antwortet falsch. Wer trägt die Verantwortung?
Ein KI-Chatbot beantwortet Fragen auf einer Website. Dabei gibt er falsche Informationen aus. Wer ist dafür verantwortlich?
Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Hamm in einem verbraucherrechtlichen Verfahren befasst. Die Entscheidung ist besonders relevant, weil sie ein Thema betrifft, das viele Unternehmen und Kanzleien derzeit beschäftigt: den Einsatz von KI-Systemen in der direkten Kommunikation mit Kunden, Mandanten oder Interessenten.
Der Fall zeigt, dass KI nicht nur eine technische Frage ist. Sobald ein Chatbot nach außen kommuniziert, berührt er auch rechtliche, organisatorische und wettbewerbsrechtliche Fragen.
Wichtig für die Praxis
- KI-Ausgaben können rechtlich relevant sein: Besonders dann, wenn sie nach außen wirken und geschäftliche Entscheidungen beeinflussen.
- Der Betreiber bleibt verantwortlich: Ein Chatbot ist nach der Entscheidung nicht einfach ein unabhängiger Dritter.
- Organisation wird wichtiger: Unternehmen und Kanzleien brauchen klare Regeln für den Einsatz digitaler Assistenten.
Worum ging es in dem Verfahren?
Auf der Website eines Unternehmens aus dem Bereich ästhetischer Medizin konnten Nutzerinnen und Nutzer mit einem Chatbot kommunizieren. Der digitale Assistent beantwortete Fragen in Echtzeit und unterstützte auch bei der Terminbuchung.
Auf konkrete Fragen machte der Chatbot Angaben zu den Qualifikationen der hinter dem Unternehmen stehenden Ärzte. Dabei ordnete er ihnen unter anderem Facharztbezeichnungen zu, die nach dem Verfahren nicht zutrafen beziehungsweise in dieser Form nicht existierten.
Eine Verbraucherorganisation ging gegen diese Angaben vor. Nachdem keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, kam es zum gerichtlichen Verfahren vor dem OLG Hamm.
Der 4. Zivilsenat entschied am 12. Mai 2026, dass die beanstandeten Angaben des Chatbots als irreführende geschäftliche Handlung zu bewerten sind. Grundlage war § 5 UWG, der irreführende geschäftliche Handlungen untersagt. Betroffen waren hier Aussagen über Befähigung, Status und fachliche Qualifikation.
Der Kern des Falls
Es ging nicht nur um eine falsche Antwort. Es ging vor allem um die Frage, ob ein Unternehmen für Aussagen verantwortlich ist, die ein KI-Chatbot auf der eigenen Website ausgibt.
Warum ist die Entscheidung für KI besonders interessant?
Der zentrale Punkt des Falls liegt nicht allein in der falschen Angabe. Spannend ist vor allem die Frage der Zurechnung.
Das betroffene Unternehmen vertrat die Auffassung, die unzutreffenden Antworten des Chatbots seien ihm nicht als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation nicht.
Nach der Pressemitteilung des Gerichts trägt der Betreiber der Website die Verantwortung für die Falschangaben des Chatbots. Dies gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn der Chatbot mit korrekten Datensätzen programmiert worden sein sollte.
Wichtig ist dabei auch die Einordnung des Chatbots: Der Senat sah den Chatbot nicht als „Dritten“ im Sinne des Gesetzes. Damit ging es nicht um die Frage, ob ein externer Dritter eine Pflicht verletzt hat. Die Aussagen des Systems wurden vielmehr der eigenen Unternehmenskommunikation zugerechnet.
Genau dieser Punkt macht die Entscheidung für den praktischen KI-Einsatz so bedeutsam.
Warum die Revision wichtig ist
Das OLG Hamm hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Damit kann die Frage der Verantwortung für KI-Chatbot-Aussagen künftig noch weiter geklärt werden.
KI-Ausgaben sind Teil der Außenkommunikation
Viele Unternehmen betrachten Chatbots zunächst als technische Erweiterung der Website. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer tritt der Chatbot aber häufig wie ein Teil des Unternehmens auf.
Er beantwortet Fragen. Er beschreibt Leistungen. Er unterstützt bei der Kontaktaufnahme. Er gibt Hinweise zu Qualifikationen, Abläufen, Preisen oder Zuständigkeiten.
Damit entsteht schnell der Eindruck einer offiziellen Aussage des Unternehmens. Genau an dieser Stelle wird KI rechtlich relevant. Denn wenn falsche Informationen Einfluss auf eine geschäftliche Entscheidung haben, entsteht schnell ein wettbewerbsrechtliches Risiko.
Der Fall vor dem OLG Hamm zeigt daher: Wer einen Chatbot nach außen einsetzt, sollte seine Antworten nicht als unverbindliche Technikreaktion betrachten. Die Ausgabe des Systems kann rechtlich dem Betreiber zugerechnet werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Entscheidung betrifft zwar einen konkreten Fall aus dem Bereich ästhetischer Medizin. Die dahinterliegende Frage reicht aber deutlich weiter.
Überall dort, wo KI-Systeme im Kundenkontakt eingesetzt werden, entstehen ähnliche Anforderungen. Das gilt für Websites, Serviceportale, Terminbuchungen, Produktberatung, Supportprozesse und digitale Erstkontakte.
Unternehmen sollten deshalb vor dem Einsatz eines Chatbots klären, welche Inhalte das System ausgeben darf. Besonders sensibel sind Aussagen über Qualifikationen, Zulassungen, Preise, Garantien, rechtliche Folgen, medizinische Leistungen oder fachliche Bewertungen.
Ebenso wichtig ist die Frage, aus welchen Quellen das System seine Antworten bildet. Ein Chatbot, der frei formuliert, benötigt andere Kontrollmechanismen als ein System, das nur aus geprüften Wissensbausteinen antwortet.
Auch interne Zuständigkeiten spielen eine große Rolle.
- Wer prüft die Inhalte?
- Wer reagiert auf Fehler?
- Wer dokumentiert Änderungen?
- Wer entscheidet, welche Themen der Chatbot nicht beantworten soll?
- Wer trägt intern die Verantwortung für Einrichtung, Pflege und Kontrolle?
Ohne klare Regeln entsteht schnell eine Lücke zwischen technischer Einführung und organisatorischer Verantwortung.
Warum der Fall auch für Kanzleien relevant ist
Kanzleien arbeiten mit besonders sensiblen Informationen. Mandantendaten, Fristen, Verfahrensstände, rechtliche Einschätzungen und vertrauliche Kommunikation gehören zum täglichen Arbeitsumfeld.
Wenn Kanzleien KI einsetzen, geht es daher nicht nur um Effizienz. Es geht auch um Verschwiegenheit, Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und klare Zuständigkeiten.
Das betrifft nicht nur öffentlich sichtbare Chatbots auf der Website. Auch interne KI-Anwendungen, digitale Mandatsaufnahme, automatisierte Textvorschläge, Recherchetools oder KI-gestützte Aktenarbeit sollten in bestehende Kanzleiprozesse eingebettet sein.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob KI grundsätzlich sinnvoll ist. Die entscheidende Frage lautet, ob die Kanzlei den Einsatz fachlich, technisch und organisatorisch sauber steuern kann.
KI kann entlasten. Aber sie braucht Leitplanken.
Gerade dort, wo rechtliche Aussagen, Mandatsdaten oder Außenkommunikation betroffen sind, braucht KI klare Prozesse und Verantwortlichkeiten.
Welche Lehren lassen sich aus dem Urteil ziehen?
Der Fall macht deutlich, dass digitale Systeme nicht losgelöst von der Organisation betrachtet werden sollten. Ein Chatbot ist kein isoliertes Werkzeug, das neben dem Unternehmen steht. Er wird Teil des Kommunikationsprozesses.
Für die Praxis ergeben sich daraus mehrere Leitfragen.
- Welche Aufgaben soll das KI-System übernehmen?
- Welche Inhalte sind ausgeschlossen?
- Welche Datenbasis ist freigegeben?
- Welche Antworten müssen fachlich geprüft werden?
- Wie werden Fehler erkannt?
- Wie wird dokumentiert, wer für Einrichtung, Pflege und Kontrolle verantwortlich ist?
Diese Fragen sind nicht nur für große Unternehmen relevant. Gerade kleinere und mittelständische Kanzleien profitieren davon, wenn digitale Prozesse von Anfang an klar aufgesetzt werden.
KI braucht Kanzleiorganisation
Die Diskussion um KI wird oft sehr technisch geführt. Modelle, Schnittstellen, Automatisierung und neue Funktionen stehen im Vordergrund.
Der Fall des OLG Hamm zeigt aber eine andere Seite: Entscheidend ist nicht nur, was ein KI-System leisten kann. Entscheidend ist auch, wie es in die Verantwortung des Unternehmens eingebunden wird.
Für Kanzleien bedeutet das: Digitalisierung und KI sollten nicht als Einzelprojekte betrachtet werden. Sinnvoller ist der Blick auf den gesamten Kanzleiprozess.
- Wie läuft die Mandatsaufnahme?
- Wie werden Informationen dokumentiert?
- Wie sicher sind Kommunikationswege?
- Wie werden Akten geführt?
- Wie arbeiten Mitarbeitende mit Software, Cloud, beA, Telefonie und digitalen Workflows?
- Wo entstehen Medienbrüche?
- Wo fehlt Kontrolle?
Erst wenn diese Grundlagen klar sind, lässt sich beurteilen, an welcher Stelle KI wirklich entlastet und wo zunächst organisatorische oder technische Strukturen verbessert werden sollten.
Fazit: KI ist nur so gut wie der Prozess dahinter
Die Entscheidung des OLG Hamm ist ein wichtiger Hinweis für alle, die KI im direkten Kontakt mit Kunden, Mandanten oder Interessenten einsetzen möchten.
Ein Chatbot ist nicht nur ein technisches Zusatzmodul. Er wird Teil der Kommunikation. Damit entstehen Anforderungen an Inhalte, Datenbasis, Kontrolle und Verantwortung.
Für Kanzleien ist dieser Blick besonders wichtig. Denn hier treffen digitale Prozesse auf sensible Daten, berufsrechtliche Anforderungen und hohe Erwartungen an Verlässlichkeit.
Moderne Kanzleiorganisation endet deshalb nicht bei der Auswahl einzelner Tools. Sie beginnt bei klaren Abläufen, verlässlicher Software, sicherer Infrastruktur und einem Team, das digitale Lösungen richtig einsetzt.
Ihr nächster Schritt: Kanzleiprozesse strukturiert prüfen
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Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25
Häufige Fragen zu KI-Chatbots und Verantwortung
Worum ging es in der Entscheidung des OLG Hamm?
Es ging um einen KI-Chatbot auf einer Website, der falsche Angaben zu fachlichen Qualifikationen machte. Das OLG Hamm wertete diese Angaben als irreführende geschäftliche Handlung.
Warum ist die Entscheidung für KI-Chatbots wichtig?
Die Entscheidung zeigt, dass Betreiber die Antworten eines Chatbots nicht einfach als unabhängige technische Ausgabe behandeln sollten. Nach Auffassung des Senats können solche Aussagen der eigenen Unternehmenskommunikation zugerechnet werden.
Hat das OLG Hamm die Revision zugelassen?
Ja. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil neue rechtliche Fragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots betroffen sind.
Was bedeutet das für Kanzleien?
Kanzleien sollten KI-Systeme nicht isoliert betrachten. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, geprüfte Datenquellen, sichere Abläufe und eine saubere Einbindung in die Kanzleiorganisation.
Sind KI-Tools für Kanzleien trotzdem sinnvoll?
Ja. KI kann Kanzleien bei Mandatsaufnahme, Recherche, Aktenarbeit und Kommunikation unterstützen. Entscheidend ist, dass der Einsatz kontrolliert, nachvollziehbar und passend zum Kanzleiprozess erfolgt.
Warum lohnt sich ein Kanzlei-Check?
Ein Kanzlei-Check zeigt, wie gut digitale Abläufe, Kanzleisoftware, Cloud, IT-Struktur und Kommunikationswege bereits zusammenspielen. RA-MICRO Köln prüft dabei kostenfrei, wo konkrete Ansatzpunkte für mehr Effizienz, Sicherheit und Struktur bestehen.
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KI, Cloud, digitale Akte, beA, Kommunikation und Kanzleisoftware entfalten ihren Nutzen nur, wenn die Abläufe dahinter stimmen. RA-MICRO Köln prüft Ihre Kanzleiorganisation kostenfrei und zeigt, wo digitale Lösungen sinnvoll unterstützen können.

