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beA-Schulungen sind Pflicht!

Das Gericht hat im aktuell veröffentlichten Beschluss die Anforderungen an Schulungen von Kanzlei-Mitarbeitern in Bezug auf beA deutlich gemacht

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

in einem aktuell veröffentlichten Beschluss hat das Gericht deutlich gemacht, welche Anforderungen an die Schulungen und Anweisungen der Kanzlei-Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang und die Versandkontrolle der durch beA übermittelten Schriftsätze zu stellen sind (Beschl. v. 11.01.2023, Az. IV ZB 23/21.)

 

Der Fall: Ein Rechtsanwalt hat kurz vor Ende einer Frist einen Fristverlängerungsantrag formuliert und seiner Mitarbeiterin die Anweisung erteilt, diesen zusammen mit anderen Fristverlängerungsanträgen pber das beA zu versenden.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Schriftsatz bei Gericht nicht eintraf, weil der Versand gar nicht über das System stattgefunden hat.
Die daraus resultierenden Folgen und Schwierigkeiten sind Ihnen hinlänglich bekannt.

Schützen Sie sich und nutzen Sie für sich und Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit unserer professionellen Schulungen! RA-MICRO Köln bietet flexible und individuelle Schulungsmodule.

Wir beraten Sie ausführlich und individuell damit eine reibungslose, schnelle und unkomplizierte Einbindung Ihrer beA Karte stattfinden kann.

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Rufen Sie uns an unter Tel. 02204/908920, senden Sie uns eine E-Mail an info@ra-micro-koeln.de oder infomieren Sie sich einfach und schnell auf unserer Homepage www.ra-micro-koeln.de/schulungen/workshops-seminare über unser Fortbildungs- und Workshopangebot.

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Bei Fragen zu beA beraten wir Sie und Ihre Kanzlei gerne. Nutzen Sie unser Kontaktformular für die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs.

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